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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Psychologischen 
Online-Beratungsstelle BezweifeldichNET 
(BezweifeldichNET - Lena Lehmbeck) 
Stand: 09.03.2023

 

Verantwortliche

BezweifeldichNET – Lena Lehmbeck

Alte Kasseler Straße 52
35039 Marburg

Vertretungsberechtigte Person: Lena Lehmbeck

E-Mail-Adresse: info@bezweifeldich.net

 

Steuer-Nr.: 031 841 03788

 

Vorbemerkung

Aus Gründen sprachlicher Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein.

 

1. Geltungsbereich 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Psychologischen Online-Beratungsstelle BezweifeldichNET, nachfolgend BezweifeldichNET, mit ihren Auftraggebern, nachfolgenden Klienten.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand 

2.1 Gegenstand des Vertrags eines Klienten mit BezweifeldichNET ist eine psychologische Beratung, welche sich auf ein konkretes Beratungsanliegen, nachfolgend primärer Problemgrund, dieses Klienten bezieht. Dabei schließt der Vertrag auch eine psychologische Beratung bzgl. weiterer Lebensprobleme, nachfolgend sekundäre Problemgründe, dieses Klienten mit ein, welche im Verlauf des Beratungsprozesses zur Sprache kommen.

2.2 Die Vertragsleistung in Form einer psychologischen Beratung, nachfolgend Beratung wird von Lena Lehmbeck (s. vertretungsberechtigte Person), nachfolgend Beraterin durchgeführt.

2.3 Die durch die Beraterin von BezweifeldichNET durchgeführten Vertragsleistungen werden in der Funktion als Psychologin durchgeführt. Es handelt sich NICHT um psychotherapeutische Leistungen.

2.4 Ein Beratervertrag zwischen einem Klienten und der Beraterin ist nicht gewollt und wird nicht begründet. Für Klienten, wie für die Beraterin gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von BezweifeldichNET.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1 Das Vertragsverhältnis zwischen einem Klienten und BezweifeldichNET für eine Beratung kommt durch das Absenden des ausgefüllten Kontaktformulars (s. Kontaktformular Terminbuchung), nachfolgend Beratungsanfrage zustande. Alternativ kann eine Beratungsanfrage auch telefonisch erfolgen, etwa, wenn ein Klient Schwierigkeiten bei dem Ausfüllen des Kontaktformulars hat. In beiden Fällen erhält der Klient durch BezweifeldichNET eine schriftliche Bestätigung oder Ablehnung seiner Beratungsanfrage per E-Mail. Wurde im Kontaktformular eine Beratung am Telefon oder im Videochat gewählt, ist für das Zustandekommen eines Vertrags ebenfalls die Eintragung für einen Termin in dem im Kontaktformular verlinkten Reservierungskalender (s. Terminbuchung) notwendig. Das Vertragsverhältnis ist erst bei schriftlicher Bestätigung der Beratungsanfrage durch BezweifeldichNET rechtsgültig.

3.2 Nachfolgetermine für Telefon- oder Videochatberatung oder eine erneute E-Mail-, WhatsApp-, oder Telegram-Beratung können ebenso durch persönliche Absprache zwischen einem Klienten und der Beraterin wie über ein anderes Fernkommunikationsmittel zustande kommen. 

3.3 Vertragsbindung

3.3.1 Beratung per Telefon oder Videochat: Ein Klient ist bis Ablauf des von ihm über den im Kontaktformular verlinkten Reservierungskalender (WordPress-Plugin „Bookly Pro“) gebuchten Termins (exaktes Datum und Uhrzeit) an den Vertrag gebunden.

3.3.2 Beratung per E-Mail: Ein Klient ist mit Eingang seiner ersten, im Rahmen der Beratung versandten E-Mail bei der Beraterin an den Vertrag gebunden.

3.3.3 Beratung per WhatsApp oder Telegram: Ein Klient ist mit Eingang seiner ersten, im Rahmen der Beratung versandten Nachricht über WhatsApp oder Telegram bei der Beraterin an den Vertrag gebunden.

3.3.4 Auf jede Beratungsanfrage folgt binnen zwei Werktagen eine Eingangsbestätigung durch BezweifeldichNET. Diese enthält eine Auftragsbestätigung oder, in individuellen Fällen, eine Auftragsablehnung. Der Vertrag ist für die Parteien erst mit Eingang der Auftragsbestätigung bindend!

3.3.5 BezweifeldichNET verpflichtet sich, Beratungsanfragen innerhalb von zwei Werktagen ab Eingang zu beantworten.

3.4 In den folgenden Fällen behält sich BezweifeldichNET vor, einen Auftrag abzulehnen oder, wenn einer oder mehrere dieser Fälle während einer bereits begonnenen Beratung auftreten, vom Vertrag zurückzutreten und die Beratung abzubrechen:

3.4.1 Vorliegen einer Bewusstseinsstörung beim Klienten aufgrund einer psychischen Erkrankung, anhaltendem Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch oder der derzeitigen Einnahme von starken Schmerz- oder Beruhigungsmedikamenten.

3.4.2 Vorliegen einer akuten psychischen Krise beim Klienten.

3.4.3 Vorliegen einer akuten Selbst- und/oder Fremdgefährdung in Form von Suizidgedanken, Suizidabsichten, Fremdtötungsgedanken und/oder Fremdtötungsabsichten beim Klienten.

3.4.4 Vorliegen eines primären Problemgrunds, bei dem ein Klient fachfremder Hilfe (z. B. Schuldnerberatung, Rechtsberatung) bedarf.

3.4.5 Arglistige Täuschung zur Erschleichung von Vorteilen durch den Klienten.

3.4.6 Beleidigung, Belästigung, Bedrohung oder sonstiges schuldhaftes Verhalten eines Klienten gegenüber der Beraterin.

3.4.7 Ein Klient ist mit einer fälligen Zahlung im Rückstand und hat auch die Nachfrist nicht eingehalten.

3.5 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag, also eines vorzeitigen Abbruchs der Beratung durch BezweifeldichNET sind bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen dennoch finanziell zu vergüten. Bis zum Rücktritt vom Vertrag durch BezweifeldichNET vergütete Leistungen werden nicht rückerstattet.

4. Vertragsdauer und Kündigung 

4.1 Vertragsdauer 

4.1.1 Beratung am Telefon oder per Videochat:

4.1.1.1 Erstgespräch: Der Vertrag beginnt mit der Terminbuchung mittels Kontaktformular sowie dem auf der Website von BezweifeldichNET befindlichen Reservierungskalender und endet mit Ablauf des gebuchten Termins (exaktes Datum und Uhrzeit). Das Erstgespräch dauert 60 Minuten. Der Vertrag endet mit Ablauf dieser 60 Minuten des gebuchten Termins: Liegt der gebuchte Termin etwa auf dem 24.02.2021, um 14:15 Uhr, so endet der Vertrag am 24.02.2021 um 15:15 Uhr. Im Anschluss an das Erstgespräch kann beliebig oft ein Einzeltermin oder eine Flatrate gebucht werden. Bei Buchung eines Einzeltermins oder einer Flatrate im Anschluss an ein Erstgespräch wird der Vertrag neu aufgenommen.

4.1.1.2 Sondervereinbarung zum Erstgespräch: Muss das Erstgespräch aufgrund technischer Probleme (definiert unter (6.3)) nach Ablauf von 30 Minuten oder mehr abgebrochen werden, kann dieses einmalig wiederholt werden, ohne, dass für den Klienten zusätzliche Kosten entstehen. Möchte der Klient diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, so verpflichtet er sich, BezweifeldichNET innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Gesprächsabbruchs darüber zu informieren: Wurde das Erstgespräch etwa am 24.02.2021, um 14:00 Uhr abgebrochen und der Klient wünscht eine Wiederholung, so hat er BezweifeldichNET bis zum 25.02.2021, um 13:59 Uhr zu informieren. In diesem Fall bleibt der Vertrag bestehen und der Klient erhält hierüber eine schriftliche Bestätigung. Der Klient vereinbart innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Gesprächsabbruchs einen neuen Termin für ein Erstgespräch, entweder über den Reservierungskalender oder auf anderem Wege, entweder schriftlich oder mündlich mit BezweifeldichNET: Wurde das Erstgespräch etwa am 24.02.2021, um 14:00 Uhr abgebrochen, der Klient wünscht eine Wiederholung und hat BezweifeldichNET in der vorgegebenen Frist darüber informiert, so hat er bis zum 10.03.2021, um 13:59 Uhr einen neuen Termin zu vereinbaren. Der Klient erhält über den neuen Termin eine schriftliche Bestätigung. Wurden eine oder beide der o. g. Fristen durch den Klienten nicht eingehalten, läuft der Vertrag automatisch aus und es fallen Kosten entsprechend des Vertrags an. Sind sowohl die Bekundung des Wunsches des Klienten, das Erstgespräch wiederholen zu wollen, als auch die erneute Terminbuchung fristgerecht eingegangen, so bleibt der Vertrag bestehen, auch wenn die jeweiligen Bestätigungen durch BezweifeldichNET nach Ablauf der jeweiligen Fristen erfolgen.

4.1.1.3 Einzeltermin: Der Vertrag beginnt mit der Terminbuchung mittels dem auf der Website von BezweifeldichNET befindlichen Reservierungskalender und endet mit Ablauf des gebuchten Termins (exaktes Datum und Uhrzeit). Ein Beratungsgespräch dauert 60 Minuten. Der Vertrag endet mit Ablauf dieser 60 Minuten des gebuchten Termins: Liegt der gebuchte Termin etwa auf dem 24.02.2021, um 14:15 Uhr, so endet der Vertrag am 24.02.2021 um 15:15 Uhr. Mit der Buchung jedes weiteren Gesprächstermins wird der Vertrag neu aufgenommen. Eine erneute Vertragsunterzeichnung hierfür ist nicht erforderlich. Erneute Terminbuchungen können entweder über den Reservierungskalender oder auf anderem Wege, entweder schriftlich oder mündlich vereinbart werden. Auf jede Terminbuchung folgt eine schriftliche Bestätigung durch BezweifeldichNET. Der Vertrag ist erst mit Eingang dieser schriftlichen Bestätigung durch BezweifeldichNET wieder rechtsgültig! Nach Ablauf jedes neuen Termins endet der Vertrag automatisch und wird durch die erneute Terminbuchung und schriftliche Bestätigung durch BezweifeldichNET erneut aufgenommen.

4.1.1.4 Flatrate bei Telefon- oder Videochatberatung: Eine Flatrate bei Telefon- oder Videochatberatung besteht in beiden Fällen aus 5 Beratungsgesprächen. Der Vertrag beginnt mit der Terminbuchung mittels dem auf der Website von BezweifeldichNET befindlichen Reservierungskalender und endet mit Ablauf des 5. Beratungsgesprächs, das im Rahmen dieser Flatrate bei Telefon- oder Videochatberatung durchgeführt wurde (exaktes Datum und Uhrzeit). Wünscht ein Klient nach Beendigung des Vertrags eine weitere Beratung, muss eine erneute Beratungsanfrage gestellt werden.

4.1.2 Beratung per E-Mail: Der Vertrag beginnt mit Eingang der ersten E-Mail, welche ein Klient im Rahmen seiner Beratung an die Beraterin sendet. Ab diesem Zeitpunkt (exaktes Datum und Uhrzeit) ist der Vertrag, je nach gebuchter E-Mail-Flatrate, 1 bzw. 4 Wochen gültig. Der Vertrag endet mit Ablauf von 1 Woche bzw. 4 Wochen. Wünscht ein Klient nach Beendigung des Vertrags eine weitere Beratung, muss eine erneute Beratungsanfrage gestellt werden.

4.1.3 Beratung per WhatsApp oder Telegram: Der Vertrag beginnt mit Eingang der ersten Nachricht über WhatsApp oder Telegram, welche ein Klient im Rahmen seiner Beratung an die Beraterin sendet. Ab diesem Zeitpunkt (exaktes Datum und Uhrzeit) ist der Vertrag, je nach gebuchter WhatsApp- bzw. Telegram-Flatrate, 1 bzw. 4 Wochen gültig. Der Vertrag endet mit Ablauf von 1 Woche bzw. 4 Wochen. Wünscht ein Klient nach Beendigung des Vertrags eine weitere Beratung, muss eine erneute Beratungsanfrage gestellt werden.

4.2 Terminverschiebung bei Telefon- oder Videochatberatung: Beide Parteien verpflichten sich, im Falle einer Verhinderung zu einem gebuchten Termin die jeweils andere Partei mind. 24 Stunden vor Terminbeginn hierüber zu informieren. Liegt die Verhinderung aufseiten von BezweifeldichNET vor, verpflichtet sich diejenige Beraterin, die zu diesem Termin die Beratung durchführen sollte, unverzüglich einen Alternativtermin vorzuschlagen.

4.3 Beide Parteien sind bei Vorliegen triftiger Gründe (s. a. 3.4ff) dazu berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

4.4 Bei Zahlungsrückstand eines Klienten, der Einzeltermine bei Telefon- oder Videochatberatung in Anspruch nimmt, wird vor Eingang der fälligen Zahlung der Vertrag nicht wieder aufgenommen, d. h., es wird kein neuer Termin vereinbart.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner 

5.1 Die durch BezweifeldichNET zu erbringende Leistung besteht in der Durchführung von psychologischen Beratungsgesprächen am Telefon oder im Videochat, sowie der psychologischen Beratung mittels E-Mail-Konversation oder Konversation über die Messenger-Dienste WhatsApp oder Telegram. Inhalt dieser Beratungsgespräche bzw. E-Mails ist die Bearbeitung eines konkreten Beratungsanliegens (s. „Anliegen“ in BezweifeldichNET – Kontaktformular zur Terminbuchung), nachfolgend „Problemgrund“ in einem der folgenden Bereiche:

5.1.1 Hilfe bei: 

5.1.1.1 Selbstwertproblemen, beinhaltet:

  • fehlende Selbstakzeptanz
  • niedrige Selbstwirksamkeitserwartung
  • Unzufriedenheit mit der eigenen Persönlichkeit, Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Selbstunsicherheit

5.1.1.2 Lebenssinnkrisen, beinhaltet:

  • Lebenssituationen, die als ausweglos empfunden werden, durch
    • äußere Umstände, z. B. Überschuldung, geschäftl. und/oder Privatinsolvenz, Trennung/Scheidung, Arbeitsplatzverlust
    • innere Umstände, z. B. Selbstvorwürfe wegen zurückliegender Entscheidungen, die sich nachträglich als ungünstig erwiesen haben.

Beinhaltet nicht

  • Hilfe bei akuten psychischen Krisen wie: passiven Todeswünschen, Suizidgedanken, Suizidabsicht, Absicht der Fremdgefährdung, psychotischer Schub, Panikattacke, Bedrohung durch Dritte, akutes traumatisches Ereignis. In diesen Fällen sind ein Psychiater, ein Psychotherapeut, der örtlich zuständige Kriseninterventionsdienst, der Rettungsdienst und/oder die Polizei zu informieren!
    • fachbezogene Beratung wie z. B. Schuldner-, Paar- und/oder Rechtsberatung.

5.1.1.3 Zweifeln an der derzeitigen Lebensführung, beinhaltet:

  • Geringe Lebenszufriedenheit
  • Wunsch nach Neuausrichtung des derzeitigen Lebens

Beinhaltet nicht:

  • passive Todeswünsche, Suizidwünsche und/oder Suizidabsichten. In diesen Fällen sind ein Psychiater, ein Psychotherapeut, der örtlich zuständige Kriseninterventionsdienst, der Rettungsdienst und/oder die Polizei zu informieren!

5.1.1.4 Entscheidungsfindung bei schwierigen Lebensentscheidungen 

5.1.2 Psychoedukation in 

5.1.2.1 Alltags- und gesellschaftspsychologischen Wissensbereichen, z. B. Schlaf, Selbstwert, Gruppenprozesse, Funktionalität negativer Emotionen

5.1.2.2 Psychischen Erkrankungen

5.1.2.3 Diagnosestellung bei psychischen Erkrankungen, z. B. Ablauf, Möglichkeiten und Grenzen psychologischer Testung

5.1.2.4 Psychotherapie, z. B. Wege, einen Therapieplatz zu finden, Voraussetzungen für eine Psychotherapie, Ablauf, Möglichkeiten und Grenzen einer Psychotherapie, mit Psychotherapie assoziierte Befürchtungen

5.1.2.5 Psychologische Forschung, sowie Grundlagen empirischer Forschung

5.2 Durchführung der Beratung 

5.2.1 Zu Beginn einer Beratung wird einem Klienten eine der vertretungsberechtigten Personen von BezweifeldichNET als Beraterin zugewiesen. Diese Beraterin führt anschließend die Beratung durch.

5.2.2 Telefonberatung: Die Beratung findet am Telefon statt. Ein Beratungsgespräch dauert 60 Minuten. Die Beratung beginnt grundsätzlich mit einem Erstgespräch, nachfolgend Erstgespräch bei Telefonberatung. Das Erstgespräch bei Telefonberatung ist ausschließlich als Einzelleistung und nicht als Teil einer Flatrate buchbar. Nach erfolgreicher Durchführung des Erstgesprächs bei Telefonberatung, sind sowohl ein einzelnes Beratungsgespräch (nachfolgend Einzeltermin bei Telefonberatung), als auch eine im Vorhinein festgelegte Anzahl an Beratungsgesprächen (nachfolgend Flatrate bei Telefonberatung), jeweils beliebig oft buchbar.

5.2.2.1 Erstgespräch bei Telefonberatung: Das Erstgespräch bei Telefonberatung dauert 60 Minuten. Ziel sind ein erstes Kennenlernen zwischen einem Klienten und der Beraterin, sowie Klärung des primären Problemgrunds des Klienten.

5.2.2.2 Einzeltermin bei Telefonberatung: Nach Durchführung des Beratungsgesprächs können beliebig viele weitere Termine entweder über den auf der Website von BezweifeldichNET befindlichen oder in Absprache mit der Beraterin vereinbart werden. Diese werden im Vorfeld nicht festgelegt. Das Beratungsgespräch wird einzeln, nach Beendigung abgerechnet.

5.2.2.3 Flatrate bei Telefonberatung: Eine Flatrate bei Telefonberatung besteht aus insgesamt 5 Beratungsgesprächen. Für diese können bereits im Vorfeld durch den Klienten mit der Beraterin Termine vereinbart werden. Dies ist jedoch nicht erforderlich. Einem Klienten steht es frei, den Zeitpunkt selbst zu wählen, zu dem die Termine für seine Beratungsgespräche festgelegt werden sollen. Allerdings ist zu beachten, dass ein Klient durch die Buchung einer Flatrate bei Telefonberatung bei der Terminvereinbarung mit BezweifeldichNET nicht bevorzugt gegenüber anderen Klienten behandelt wird. Die 5 Beratungsgespräche werden insgesamt abgerechnet.

5.2.3 Videochatberatung: Die Beratung findet per Videokonferenz über den Dienst Whereby (whereby.com) statt. Ein Beratungsgespräch dauert 60 Minuten. Die Beratung beginnt grundsätzlich mit einem Erstgespräch, nachfolgend Erstgespräch bei Videochatberatung. Das Erstgespräch bei Videochatberatung ist ausschließlich als Einzelleistung und nicht als Teil einer Flatrate buchbar. Nach erfolgreicher Durchführung des Erstgesprächs bei Videochatberatung, sind sowohl ein einzelnes Beratungsgespräch (nachfolgend Einzeltermin bei Videochatberatung), als auch eine im Vorhinein festgelegte Anzahl an Beratungsgesprächen (nachfolgend Flatrate bei Videochatberatung), jeweils beliebig oft buchbar.

5.2.3.1 Erstgespräch bei Videochatberatung: Das Erstgespräch bei Videochatberatung dauert 60 Minuten. Ziel sind ein erstes Kennenlernen zwischen einem Klienten und der Beraterin, sowie Klärung des primären Problemgrunds des Klienten.

5.2.3.2 Einzeltermin bei Videochatberatung: Nach Durchführung des Beratungsgesprächs können beliebig viele weitere Termine entweder über den auf der Website von BezweifeldichNET befindlichen oder in Absprache mit der Beraterin vereinbart werden. Diese werden im Vorfeld nicht festgelegt. Das Beratungsgespräch wird einzeln, nach Beendigung abgerechnet.

5.2.3.3 Flatrate bei Videochatberatung: Eine Flatrate bei Videochatberatung besteht aus insgesamt 5 Beratungsgesprächen. Für diese können bereits im Vorfeld durch den Klienten mit der Beraterin Termine vereinbart werden. Dies ist jedoch nicht erforderlich. Einem Klienten steht es frei, den Zeitpunkt selbst zu wählen, zu dem die Termine für seine Beratungsgespräche festgelegt werden sollen. Allerdings ist zu beachten, dass ein Klient durch die Buchung einer Flatrate bei Videochatberatung bei der Terminvereinbarung mit BezweifeldichNET nicht bevorzugt gegenüber anderen Klienten behandelt wird. Die 5 Beratungsgespräche werden insgesamt abgerechnet.

5.2.3.4 Probegespräch am Telefon oder im Videochat: Ein Probegespräch am Telefon oder im Videochat findet außerhalb der regulären Beratung statt und ist kostenfrei. Es wird lediglich bei versäumter Terminabsage ein Ausfallhonorar fällig (s. Preisliste: „Ausfallhonorar bei Probegesprächen“). Ein Probegespräch dauert 30 Minuten. Das Probegespräch eröffnet dem Klienten die Möglichkeit, sich mit dem Medium psychologische Online-Beratung vertraut zu machen und zu überprüfen, ob er dieses für sich als sinnvoll und hilfreich erachtet. Konkrete Beratungsinhalte werden allenfalls oberflächlich besprochen. Das Probegespräch ist nicht geeignet, das Leistungsziel zu erfüllen.

5.2.4 E-Mail-Beratung: Die Beratung findet per E-Mail statt. Die Laufzeit der E-Mail-Beratung beträgt, je nach gewählter E-Mail-Flatrate, 1 oder 4 Wochen und wird insgesamt abgerechnet.

5.2.5 WhatsApp- oder Telegram-Beratung: Die Beratung findet, je nach Wunsch des Klienten, per WhatsApp oder Telegram statt. Die Laufzeit der WhatsApp- oder Telegram-Beratung beträgt, je nach gewählter WhatsApp-, oder Telegram-Flatrate, 1 oder 4 Wochen und wird insgesamt abgerechnet.

5.3 Das Beratungsziel gilt als erfüllt, wenn mind. eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

5.3.1 Ein Klient hat gemeinsam mit der Beraterin entsprechend seines primären Problemgrunds Strategien erarbeitet, welche entweder geeignet sind, den primären Problemgrund zu beseitigen, oder eine erfolgreiche Alltagsbewältigung trotz weiteren Vorliegens des primären Problemgrunds zu ermöglichen.

5.3.2 Ein Klient hat gemeinsam mit der Beraterin entsprechend seiner sekundären Problemgründe Strategien erarbeitet, welche entweder geeignet sind, die sekundären Problemgründe zu beseitigen, oder eine erfolgreiche Alltagsbewältigung trotz weiteren Vorliegens der sekundären Problemgründe zu ermöglichen.

5.3.3 Ein Klient hat gemeinsam mit der Beraterin sowohl entsprechend seines primären Problemgrunds, als auch entsprechend seiner sekundären Problemgründe Strategien erarbeitet, welche entweder geeignet sind, den primären Problemgrund, sowie die sekundären Problemgründe zu beseitigen, oder eine erfolgreiche Alltagsbewältigung trotz weiteren Vorliegens des primären Problemgrunds, sowie der sekundären Problemgründe zu ermöglichen.

5.3.4 Das Beratungsziel ist nicht gleichzusetzen mit dem Leistungsziel!

5.4 Das Leistungsziel gilt als erfüllt, wenn 

5.4.1 Telefon- oder Videochatberatung: Entsprechend der durch den Klienten gebuchten Termine Beratungsgespräche durchgeführt wurden, welche geeignet sind, das unter 5.3 definierte Beratungsziel zu erfüllen.

5.4.2 E-Mail-Beratung: Eine, je nach gebuchter Flatrate maximal ein- bzw. vierwöchige E-Mail-Konversation gemäß der unter 4.1.2 festgelegten Bedingungen durchgeführt wurde, welche geeignet ist, das unter 5.3 definierte Beratungsziel zu erfüllen.

5.4.3 WhatsApp- oder Telegram-Beratung: Eine, je nach gebuchter Flatrate maximal ein- bzw. vierwöchige Konversation über die Messenger WhatsApp oder Telegram gemäß der unter 4.1.3 festgelegten Bedingungen durchgeführt wurde, welche geeignet ist, das unter 5.3 definierte Beratungsziel zu erfüllen.

5.5 Sofern sich während einer Beratung herausstellt, dass für einen Klienten das Leistungsziel nicht erfüllt werden kann, verpflichtet sich BezweifeldichNET, den Klienten umgehend darüber zu informieren. Gründe für Nicht-Erfüllbarkeit des Leistungsziels für einen Klienten können sein

5.5.1 Bei dem Klienten ist eine ambulante oder stationäre psychiatrische und/oder psychotherapeutische Behandlung indiziert. Für den Klienten ist ausschließlich eine solche Behandlung zur Erfüllung des Beratungsziels geeignet.

5.5.2 Im Laufe der Beratung stellt sich heraus, dass der Klient unter einer Suchterkrankung leidet.

5.5.3 Die Erfüllung des Beratungsziels erfordert eine fachfremde Beratung, z. B. Schuldnerberatung, Rechtsberatung etc.

5.5.4 Die Erfüllung des Beratungsziels erfordert spezifische Fachkenntnisse, die über die der Beraterinnen bei BezweifeldichNET hinausgehen.

5.6 BezweifeldichNET stellt die für die Beraterinnen erforderlichen Gerätschaften zur Durchführung der Beratung (Telefon, Computer) und schafft die notwendigen technischen Voraussetzungen (Telefonverbindung, ausreichend tragfähige Internetverbindung (Upload-Rate mind. 2 MBits/s)). Jeder Klient stellt die für ihn erforderlichen Gerätschaften zur Durchführung der Beratung (Telefon, Computer) und schafft die notwendigen technischen Voraussetzungen (Telefonverbindung, ausreichend tragfähige Internetverbindung (Upload-Rate mind. 2 Mbits/s)) selbst.

5.7 Mitwirkungspflicht des Klienten: Zur Erfüllung des Leistungsziels ist der Klient zur Mitwirkung verpflichtet. Eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht stellen folgende Handlungen dar:

5.7.1 Der Klient erscheint mehrfach unpünktlich zu Beratungsgesprächen.

5.7.2 Der Klient erscheint alkoholisiert oder unter Einfluss anderer bewusstseinsverändernder Substanzen zu einem Beratungsgespräch.

5.7.3 Der Klient versäumt es, Sorge dafür zu tragen, dass ein Beratungsgespräch möglichst frei von Störeinflüssen wie lauten Geräuschen, weiteren Anwesenden im Raum o. ä. geführt werden kann.

5.7.4 Der Klient verschickt bei E-Mail-, WhatsApp-, oder Telegram-Beratung während der Konversation mit der Beraterin mehrfach Nachrichten unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer bewusstseinsverändernder Substanzen.

5.7.5 Der Klient bricht ohne ersichtlichen Grund ein Beratungsgespräch vor Ablauf von 30 Minuten ab. Dies wird vor dem Hintergrund, dass ein vor Ablauf von 30 Minuten abgebrochenes Beratungsgespräch normalerweise nicht in Rechnung gestellt wird, als Erschleichung von Leistungen gewertet.

5.7.6 Das Konversationsverhalten des Klienten während der Beratung führt dazu, dass die Konversation zwischen dem Klienten und der Beraterin zum Erliegen kommt. Dies passiert etwa dadurch, dass der Klient durchweg auf seiner Sicht der Dinge beharrt und für äußere Argumente unzugänglich bleibt. Daraus ergibt sich für den Klienten nicht die Pflicht, Ratschläge der Beraterin anzunehmen oder, sich positiv dazu zu äußern.

6. Preise und Zahlungsbedingungen 

6.1 Dienstleistungen von BezweifeldichNET werden entsprechend eines Preisauswahlsystems durch den Klienten vergütet (s. Preisliste). Die Preisauswahlmöglichkeiten sind für jede Leistung exakt, gemäß der vorliegenden Preisliste geregelt. Individuelle Abweichungen hiervon sind nicht möglich.

6.2 Entsprechend der von ihm gewünschten Leistung trifft der Klient bei der Buchung dieser Leistung eine Preisauswahl. Mit Zustandekommen des Vertrags ist der Klient an diese Preisauswahl gebunden. Nach Durchführung der Leistung durch BezweifeldichNET ist diese durch den Klienten entsprechend der von ihm getroffenen Preisauswahl zu vergüten.

6.3 Dienstleistungen von BezweifeldichNET sind zu vergüten, wenn

6.3.1 Telefon oder Videochatberatung:

6.3.1.1 Mind. die Hälfte der Dauer des Gesprächstermins (also 30 Minuten) mit dem Klienten durch die Beraterin absolviert worden ist.

6.3.1.2 Ein Gesprächsabbruch nach weniger als 30 Minuten aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Klienten stattgefunden hat.

6.3.1.3 Ein Gesprächsabbruch nach 30 Minuten oder mehr ausschließlich aufgrund technischer Probleme stattgefunden hat.

6.3.1.4 Eine Terminverschiebung oder Terminabsage durch den Klienten später als 24 Stunden vor Gesprächsbeginn erfolgt ist. Dies gilt auch für Probegespräche (s. Preisliste: „Ausfallhonorar bei Probegesprächen“).

6.3.1.5 Sonderfall: Terminverschiebung oder Terminabsage durch den Klienten, später als 24 Stunden vor Gesprächsbeginn, bei Terminen einer Flatrate bei Telefon- oder Videochatberatung. Da diese bereits per Vorkasse vergütet wurde, wird der Termin nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern verstreicht ersatzlos.

6.3.1.6 Bei Flatrate bei Telefon- oder Videochatberatung: Nach einer erfolgten Buchung durch den Klienten. In diesem Fall ist Vorkasse zu leisten. Vor Zahlungseingang durch den Klienten erfolgt keine Leistungserbringung. Findet zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und dem ersten, für die Flatrate gebuchten Termin kein Zahlungseingang statt, kommt kein Vertrag zustande und es muss eine neue Beratungsanfrage durch den Klienten gestellt werden. Es gilt das Datum der Überweisung. Als Beweis einer stattgefundenen Überweisung kann der Klient die Kopie des entsprechenden Kontoauszugs vorweisen.

6.3.2 E-Mail-Beratung: 

6.3.2.1 Drei Tage ab dem Datum, zu dem der Klient seine erste E-Mail im Rahmen seiner E-Mail-Beratung an die Beraterin versandt hat und diese bei der Beraterin eingegangen ist. 

6.3.2.2 Ein Abbruch der E-Mail-Beratung aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Klienten stattgefunden hat.

6.3.3 WhatsApp- oder Telegram-Beratung:

6.3.3.1 Drei Tage ab dem Datum, zu dem der Klient seine erste Nachricht über WhatsApp oder Telegram im Rahmen seiner WhatsApp- oder Telegram-Beratung an die Beraterin versandt hat und diese bei der Beraterin eingegangen ist.

6.3.3.2 Ein Abbruch der WhatsApp- oder Telegram-Beratung aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Klienten stattgefunden hat.

6.4 „Technische Probleme“ werden nachfolgend für Telefon- und Videochatberatung definiert:

6.4.1 Fehlerhafte Tonübertragung: Die Tonübertragung wird fortwährend für mehrere Sekunden unterbrochen, sodass gesprochene Worte gehäuft schlecht oder überhaupt nicht zu verstehen sind. Die Tonübertragung erfolgt stark zeitverzögert, sodass ein natürlicher Gesprächsfluss nicht möglich ist. Dieser Zustand ist seit mindestens zwei Minuten unverändert.

6.4.2 Gestörte Datenverbindung: Die Telefon- oder Internetverbindung reißt wiederholt während des Gesprächs ab und muss neu aufgebaut werden. Dieser Zustand ist seit mindestens zwei Minuten unverändert.

6.5 Sind wiederholte technische Probleme einzig und allein auf eine mangelhafte Internetverbindung des Klienten (vgl. 5.6) zurückzuführen, hat die Beraterin das Recht, die Beratungsform zu wechseln. Lehnt in diesem Fall ein Klient einen Wechsel der Beratungsform ab und müssen wiederholt Beratungsgespräche aufgrund technischer Probleme abgebrochen werden, welche einzig und allein auf eine mangelhafte Internetverbindung des Klienten zurückzuführen sind, behält sich BezweifeldichNET vor, dem Klienten diese Beratungsgespräche trotz der unter (6.3.1) definierten Regelung in Rechnung zu stellen

6.6 Erbrachte Leistungen werden dem Klienten durch BezweifeldichNET in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird per E-Mail an den Klienten versandt. Mehrwertsteuer werden mit dem zur Zeit der Leistung jeweils geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt.

6.7 Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Dies gilt nicht für Rechnungen, die in Vorkasse zu leisten sind: Hier kommt im Fall einer Nicht-Begleichung der Rechnung kein Vertragsverhältnis zustande, d. h., es wird keine Leistung erbracht.

6.8 Wird die Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum überschritten, kann die Rechnung noch 5 Tage im Anschluss (Nachfrist) bezahlt werden. In diesem Fall wird eine Säumnisgebühr von 1,50 € fällig.

6.9 Wurde die Rechnung auch innerhalb der Nachfrist nicht eingehalten, kommt bis Zahlungseingang kein weiterer Vertrag zustande. Für jede weitere Mahnung werden ebenfalls pauschal 1,50 € zusätzlich in Rechnung gestellt.

7. Haftung 

7.1 BezweifeldichNET haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BezweifeldichNET ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet BezweifeldichNET in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Verschwiegenheitspflicht 

8.1 Die Beraterinnen bei BezweifeldichNET verpflichten sich, über jegliche personenbezogenen Informationen, die Klienten ihnen im Rahmen ihrer Beratung zukommen lassen, vor, während und nach dem Beratungsprozess gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Hierzu zählen Grunddaten wie Name, Anschrift etc., sowie konkrete Inhalte der Beratungsgespräche via Telefon und Videochat bzw. der während einer E-Mail- bzw. Messenger-Beratung ausgetauschten E-Mails bzw. Messenger-Nachrichten, nachfolgend Beratungsinhalte.

8.2 Sofern ein Klient nicht ausdrücklich widerspricht, dürfen Beratungsinhalte zum Zwecke der Weiterbildung und Supervision unter den Beraterinnen von BezweifeldichNET weitergegeben werden.

8.3 Sobald ein Klient eine Beraterin ausdrücklich von dessen Schweigepflicht entbindet, entfallen für diese Beraterin die unter (8.1) und (8.2) festgelegten Pflichten. Die Entbindung von der Schweigepflicht hat schriftlich durch den Klienten zu erfolgen.

8.4 Sobald eine Entbindungserklärung von der Schweigepflicht für eine Beraterin vorliegt, ist diese allgemeingültig. Bezieht sich die Entbindungserklärung lediglich auf einzelne Personen wie z. B. Hausarzt, behandelnder Psychiater/Psychotherapeut, muss dies in der Entbindungserklärung gekennzeichnet sein.

8.5 Die Entbindung von der Schweigepflicht einer Beraterin durch einen Klienten kann durch diesen Klienten jederzeit widerrufen werden. Auch der Widerruf muss schriftlich erfolgen.

8.6 Die Schweigepflicht gilt nicht für die Beraterinnen von BezweifeldichNET untereinander, es sei denn, dies ist von einem Klienten für seine Beratung ausdrücklich gewünscht. Wünscht ein Klient die Verschwiegenheit der Beraterin, tut er dies in der von ihm ausgefüllten und unterzeichneten Datenschutzerklärung kund.

9. Datenschutz 

9.1 BezweifeldichNET erhebt gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer, sowie alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung der Beratung erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertrags erforderlich sind.

9.2 Die Vertragsdaten werden durch BezweifeldichNET nur an Dritte weitergegeben, soweit es nach Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung gem. Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO entspricht oder eine Einwilligung durch den Klienten nach Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO oder eine sonstige gesetzliche Erlaubnis (z. B. Offenbarungspflicht) vorliegt.

9.3 Ein Klient kann jederzeit Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Hierfür kann eine Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden.

9.4 Ein Klient kann jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten, auch durch Ergänzung, verlangen. Die personenbezogenen Daten werden dann unverzüglich berichtigt.

9.5 Ein Klient kann jederzeit die Einschränkung der Verarbeitung, sowie die Löschung seiner personenbezogenen Daten verlangen. Die Aufforderung an BezweifeldichNET hierzu erfolgt formlos schriftlich an datenschutz@bezweifeldich.net. Die personenbezogenen Daten werden dann unverzüglich gesperrt oder gelöscht.

9.6 Ein Klient kann jederzeit die Zustimmung zu den Datenschutzrichtlinien von BezweifeldichNET widerrufen. Auch dies erfolgt formlos schriftlich über datenschutz@bezweifeldich.net. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht.

9.7 Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z. B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfristen).

9.8 Befürchtet ein Klient durch die Datenverarbeitung eine Rechtsverletzung, kann er bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen.

9.9 Des Weiteren gelten die Datenschutzrichtlinien von BezweifeldichNET  sowie die Bestimmungen laut DSGVO.

10. Haftungsausschluss 

10.1 Jeder Klient ist für sich selbst, für Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sowie berufliche und private Beziehungen mitverantwortlich. BezweifeldichNET haftet nicht in Fällen, in denen ein Klient durch konkrete Handlungen als Reaktion auf die Beratung einen Schaden an einem oder mehreren der o. g. Dinge selbst vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Beispielhaft zu nennen ist hier etwa die Trennung und anschließende kostspielige Scheidung eines Klienten von seinem Ehepartner als Reaktion auf die im Rahmen seiner Beratung, durch die Beraterin getätigte Aussage, möglicherweise würde eine Veränderung seines Lebens dem Klienten guttun. Ein weiteres Beispiel ist eine strafbare Handlung des Klienten als Reaktion auf den im Rahmen seiner Beratung, durch die Beraterin ausgesprochenen Appell, doch einmal mutig zu sein.

10.2 BezweifeldichNET übernimmt keinen Anspruch auf Erfüllung des unter 5.3 definierten Beratungsziels. Sofern das unter 5.4 definierte Leistungsziel erfüllt wurde, gilt die Leistung als erbracht. In diesem Fall ist die Leistung lt. gestellter Rechnungen, ohne Abzüge zu vergüten.

10.3 Stellungnahmen und Empfehlungen durch die Beraterinnen von BezweifeldichNET bereiten unternehmerische und/oder persönliche Entscheidungen nur vor und können sie nicht ersetzen.

10.4 Die bei BezweifeldichNET angebotene psychologische Onlineberatung stellt keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) dar.

10.5 Die Übermittlung von Daten über das Internet kann, insbesondere bei Verwendung von unverschlüsselten, aber möglicherweise auch bei Verwendung von verschlüsselten E-Mail-Anbietern, Sicherheitslücken aufweisen. D. h., Inhalte von E-Mails von Klienten an BezweifeldichNET können evtl. von Dritten eingesehen werden. Für diesen Fall übernimmt BezweifeldichNET keine Haftung.

10.6 BezweifeldichNET übernimmt keine Haftung für versuchte oder vollendete Täuschung minderjähriger Personen über ihre Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit und somit die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Leistungen durch BezweifeldichNET ohne die ausdrückliche Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person. 

10.7 Stellt ein Klient aufgrund der unter 7.1 genannten Gründe Haftungsansprüche an BezweifeldichNET, so muss er diese Gründe zweifelsfrei nachweisen.

11. Streitschlichtung 

11.1 Bei Streitigkeiten in der Geschäftsbeziehung zwischen BezweifeldichNET und einem Klienten sind beide Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben.

11.2 Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sich die Parteien, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtschutzes.

11.3 Keine Streitigkeit im Sinne von 11.1 ist die Nichtzahlung einer Beratungsvergütung.

11.4 Beantragt eine der Vertragsparteien eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der beiden Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz des Klienten zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht.

11.5 Der Rechtsweg oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil

11.5.1 die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären

11.5.2 nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden

11.5.3 der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder

11.5.4 eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.

11.6 Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung steht es den Parteien frei, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsfolgekosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen. Es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung.

11.7 Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

11.8 Jenseits der in diesem Vertrag festgelegten Regeln zur Mediation zwischen den Vertragsparteien ist BezweifeldichNET nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet.

12. Gerichtsstand 

Für die Geschäftsverbindung zwischen einem Klienten und BezweifeldichNET gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat ein Klient keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von BezweifeldichNET.

13. Schlussbestimmungen 

Sollten einzelne Bestimmungen des vorliegenden Vertrags unwirksam werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

 

Marburg, den 09.03.2023